GEG-Nachweis für ein neues Industrie- und Nichtwohngebäude

Energetischer Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz für ein Neubauprojekt in der chemischen Industrie

Für ein Neubauprojekt im industriellen Umfeld erstellte INOPCO den vollständigen energetischen Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz. Das Gebäude wurde als Nichtwohngebäude betrachtet und nach den Anforderungen für zu errichtende Nichtwohngebäude energetisch bewertet.

Im Mittelpunkt standen die GEG-konforme Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs, die fachgerechte Zonierung unterschiedlicher Nutzungsbereiche, die Festlegung geeigneter Nutzerprofile sowie die Erfassung belastbarer Gebäudedaten. Die Berechnung erfolgte auf Grundlage der DIN V 18599 und berücksichtigte das projektspezifische Energieversorgungskonzept der Industrieanlage.

Der Nachweis war nicht nur rechnerischer Abschluss der Planung, sondern ein integraler Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Gerade bei Industrie- und Produktionsgebäuden müssen Architektur, TGA, Anlagenplanung, Nutzungskonzept und energetische Bilanzierung frühzeitig abgestimmt werden, damit der geplante Neubau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Genehmigungsfähigkeit gesichert wird.

GEG-Nachweis anfragen

Projektprofil

  • GEG-Nachweis für ein neues Nichtwohngebäude
  • Industriegebäude im Bereich chemischer Produktion
  • Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599
  • Zonierung komplexer industrieller Nutzungsbereiche
  • Projektspezifischer Primärenergiefaktor für Strom

Gesetzliche Grundlage des Nachweises

Der energetische Nachweis wurde für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude geführt. Maßgeblich waren der Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes, die Anforderungen an neue Nichtwohngebäude, das Berechnungsverfahren nach DIN V 18599 und die zonenweise Berücksichtigung der Energiebedarfsanteile.

§ 2 GEG: Anwendungsbereich

Einordnung des Neubauprojekts als Gebäude mit energetisch relevanten Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik.

§ 18 GEG: Gesamtenergiebedarf

Nachweis des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für ein neues Nichtwohngebäude im Verhältnis zum Referenzgebäude.

§ 21 GEG: Berechnung

Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs für Nichtwohngebäude auf Grundlage der DIN V 18599.

§ 30 GEG: Zonierung

Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude.

Zonierung eines Grundrisses für den GEG-Nachweis eines Industriegebäudes

Zonierung als fachliche Grundlage des GEG-Nachweises

Bei Industriegebäuden entscheidet die richtige Nutzungszuordnung über die Belastbarkeit der Bilanzierung

Da es sich um ein Nichtwohngebäude mit unterschiedlichen industriellen Nutzungsbereichen handelte, wurde das Gebäude für die energetische Bilanzierung in Zonen unterteilt. Grundlage hierfür war die Systematik der DIN V 18599 in Verbindung mit den Regelungen des GEG zur Berechnung und zonenweisen Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen.

Die Zonierung musste Grundriss, Raumfunktionen, Nutzungszeiten, Temperaturanforderungen, Lüftung, Beleuchtung, interne Lasten und technische Versorgungssysteme konsistent abbilden. Bei einem Industriegebäude ist dies besonders anspruchsvoll, weil produktionsnahe Bereiche, technische Nebenräume, Lagerflächen, Verkehrsflächen sowie Büro- oder Sozialbereiche energetisch unterschiedlich wirken.

Planungsrelevanz: Die Zonierung sollte bereits während der Entwurfsplanung erfolgen, sobald Grundriss, Raumprogramm, Kubatur und wesentliche Nutzungen hinreichend belastbar vorliegen.

Fachliche Herausforderung

Der GEG-Nachweis entsteht an der Schnittstelle mehrerer Fachplanungen. Für einen belastbaren Nachweis müssen Entwurf, Nutzung, Gebäudehülle, Anlagentechnik, Energieversorgung und Genehmigungsanforderungen zusammengeführt werden.

Zonierung und Nutzung

Abgleich von Grundriss, Raumfunktionen, Nutzungszeiten, Temperaturanforderungen und energetischer Zuordnung.

Nutzerprofile

Anpassung der Profile an industrielle Nutzungen, soweit Standardannahmen die tatsächliche Nutzung nicht ausreichend abbilden.

Gebäudedaten

Erfassung von Hüllflächen, Bauteilen, Geometrien, Flächenbezügen, Zonen und energetisch relevanten Eigenschaften.

Energieversorgung

Berücksichtigung des projektspezifischen Versorgungskonzepts und eines reduzierten Primärenergiefaktors für Strom.

Angepasste Nutzerprofile für industrielle Nutzung

Der Nachweis muss zur realen Nutzung des geplanten Gebäudes passen

In Nichtwohngebäuden des Industriebereichs reichen allgemeine Standardannahmen häufig nicht aus. Produktionsnahe Nebenflächen, Labor- oder Technikbereiche, Verwaltungsanteile, Sozialräume und Verkehrsflächen können sehr unterschiedliche Nutzungsrandbedingungen aufweisen.

Für den GEG-Nachweis wurden die Nutzerprofile deshalb fachlich geprüft und an die projektspezifische Nutzung angepasst. Diese Arbeit ist besonders wichtig, weil Nutzerprofile direkten Einfluss auf Beleuchtung, Lüftung, interne Lasten, Betriebszeiten und Energiebedarfe haben.

Besonderheit: Fehlerhafte oder zu spät abgestimmte Nutzerprofile wirken sich auf den gesamten Nachweis aus und können zu Widersprüchen zwischen Entwurf, TGA-Planung und Genehmigungsunterlagen führen.
Angepasste Nutzerprofile für den GEG-Nachweis eines Industriegebäudes

1. Entwurfsplanung

Der Nachweis sollte starten, sobald Grundriss, Kubatur, Nutzung, thermische Hülle und wesentliche Bauteilqualitäten belastbar vorliegen.

2. Fachliche Abstimmung

Architektur, TGA, Bauphysik, Anlagenplanung, Brandschutz, Tragwerksplanung und Bauherr müssen die energetisch relevanten Randbedingungen gemeinsam klären.

3. Bilanzierung

Auf Basis der abgestimmten Daten erfolgt die Berechnung nach DIN V 18599 mit Zonenmodell, Nutzerprofilen, Anlagentechnik und Primärenergiefaktoren.

4. Dokumentation

Der fertige GEG-Nachweis bzw. Energiebedarfsausweis wird als Bestandteil der Projekt- und Genehmigungsdokumentation aufbereitet.

Gebäudedaten für den energetischen Nachweis eines Industriegebäudes

Besonderheit im Planungsprozess

Der GEG-Nachweis ist kein isoliertes Rechenprodukt, sondern Teil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Der energetische Nachweis muss zu einem Zeitpunkt beginnen, an dem die Planung noch steuerbar ist. Sind Gebäudehülle, Raumprogramm, Anlagentechnik oder Energieversorgung bereits endgültig festgelegt, können notwendige Anpassungen nur noch mit hohem Aufwand integriert werden.

Bei Industriegebäuden kommt hinzu, dass produktionsbezogene Anforderungen häufig durch Anlagenplanung, Betreiber, Prozessmedien, Lüftung, Abwärme, interne Lasten und Sicherheitsanforderungen geprägt werden. Diese Informationen müssen rechtzeitig in den GEG-Nachweis einfließen, damit das berechnete Gebäude dem geplanten Gebäude entspricht.

Die Kommunikation zwischen Entwurfsplanung, TGA-Planung, Bauphysik, Genehmigungsplanung, Anlagenplanung und Bauherr ist deshalb ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Erst wenn Nutzungen, Zonen, Hüllflächen, technische Anlagen und Energieversorgung konsistent abgestimmt sind, kann der energetische Nachweis belastbar geführt werden.

Planungsnutzen: Der Nachweis unterstützt nicht nur die Genehmigungsfähigkeit, sondern schafft zugleich eine nachvollziehbare Grundlage für energetische Entscheidungen im weiteren Planungsverlauf.

Ergebnis

Der GEG-Nachweis wurde als belastbarer Bestandteil der Genehmigungs- und Projektdokumentation aufbereitet.

  • Vollständiger energetischer Nachweis für ein neues Nichtwohngebäude nach GEG
  • Zonierung komplexer industrieller Nutzungsbereiche
  • Angepasste Nutzerprofile und abgestimmte Gebäudedaten
  • Bilanzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach DIN V 18599
  • Berücksichtigung des projektspezifischen Energieversorgungskonzepts

Benötigen Sie einen GEG-Nachweis für ein Industrie- oder Nichtwohngebäude?

INOPCO unterstützt Bauherren, Planer und Betreiber bei GEG-Nachweisen, Energiebedarfsausweisen, Zonierung, DIN V 18599-Bilanzierung und energetischer Abstimmung im Industrie- und Gewerbebau.